Rahmenvorgabe
Die Rahmenvorgabe zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule des Landes NRW vom 02.09.2003 beschreibt detailliert die geforderten Inhalte.
Die Kinder der Klassen 1 und 2 sollen die Verkehrsrealität kennlernen und ihre Fähigkeiten trainieren, selbstständig am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie lernen, sich sicher mit dem Fahrrad zu verhalten. Die Kinder der Klassen 3 und 4 lernen komplexe Verkehrssituationen kennen und sich in diesen sicher zu verhalten.
Themenkreis | 1./2. Klasse | 3./4.Klasse |
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Schul- und Wohnumgebung |
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Unterwegs bei schlechten Sichtverhältnissen |
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Bewegungssicherheit und Radfahrtraining |
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Tab.: Darstellung der radfahrbezogenen Inhalte der Rahmenvorgaben
In der Rahmenvorgabe zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule des Landes NRW werden die Grundschulen verpflichtet, Schulverkehrspläne zu erarbeiten. Die Koordination der Verkehrserziehung obliegt der Schulleitung oder einer beauftragten Lehrperson.